Was Webdesigner*innen 2025 unbedingt wissen müssen
Ob Portfolio-Site, kleiner Shop oder gemütlicher Hobby-Blog – jede einzelne Seite, die heute in Deutschland ins Netz geht, steht vor derselben Grundfrage: Wo verstecke ich eigentlich das Impressum und die Datenschutzerklärung?
Für viele klingt das nach trockenem Juristendeutsch, doch genau hier entscheidet sich, ob Ihr Online-Projekt vom ersten Tag an auf sicheren Beinen steht oder zum potenziellen Abmahnmagneten wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie hauptberuflich Waren verkaufen, nebenbei Ihre DIY-Ideen zeigen oder einfach nur Urlaubsfotos mit Freunden teilen: Sobald Nutzer*innen Ihre Seite ohne Passwort erreichen, greifen klare gesetzliche Regeln.
Was verlangt das Gesetz konkret, welche persönlichen Angaben dürfen Sie anonymisieren – und ab wann wird es richtig teuer?
In diesem Leitfaden zerlegen wir die Paragrafen in verständliche Alltagssprache, zeigen mit Beispielen, welche Angaben unverzichtbar sind und wie Sie Ihre Privatadresse oder Telefonnummer elegant aus der Schusslinie nehmen. Kurz gesagt: Damit Sie sich aufs Schreiben, Basteln oder Handwerken konzentrieren können, ohne nachts von Abmahnschreiben zu träumen.
Impressumspflicht
Seit Juli 2024 regelt § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) -Nachfolger des TMG – die Impressumspflicht. Sie gilt für „geschäftsmäßige digitale Dienste“, also fast alle Webseiten, die regelmäßig Inhalte, Waren oder Dienstleistungen anbieten. Selbst wer nur Affiliate-Links schaltet oder Werbung einblendet, fällt darunter.
Datenschutzerklärung
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Website-Betreiberinnen, Besucherinnen transparent zu erklären, warum und wie personenbezogene Daten erhoben werden (Art. 13 DSGVO). Das gilt, sobald Sie IP-Adressen speichern, Kontaktformulare anbieten, Cookies setzen oder Analysetools nutzen.
Pflicht – wer Impressum und Datenschutzerklärung führen muss
Sobald eine Website „geschäftsmäßig“ betrieben wird, greift § 5 DDG + Art. 13 DSGVO: Das betrifft wirklich jedes Angebot, das über reinen Familien- oder Freundeskreis hinausgeht und irgendwie auf Einnahmen oder öffentliche Sichtbarkeit angelegt ist. Typische Beispiele sind Ein-Person-Blogs mit AdSense-Werbung oder Affiliate-Links, Portfolio-Sites von Handwerkerinnen, Fotografinnen oder Grafiker*innen, Vereins- und Verbandsseiten mit Mitgliedsbeiträgen oder Sponsoring, Online-Shops und Spendenplattformen – aber auch Social-Media-Profile, die Leistungen oder Produkte bewerben. Die Rechtslage ist dabei scharf: „Geschäftsmäßig“ heißt nicht zwingend „gewerblich“; schon regelmäßige Inhalte plus eine Kontaktmöglichkeit für Aufträge reicht aus, um Impressum und vollständige Datenschutzerklärung verpflichtend zu machen.
Ausnahme – rein private Online-Auftritte (selten in der Praxis)
Von der Impressumspflicht befreit sind nur Seiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, ohne jedes Monetarisierungs-, Werbe- oder Analyseelement. Ein passwortgeschütztes Online-Fotoalbum für die Verwandtschaft gehört dazu; ein öffentlich abrufbarer Blog mit Rezepten allerdings nicht mehr, sobald ein „Gefällt mir“-Button, Google-Fonts, YouTube-Einbettungen, ein Kontaktformular oder Besucherstatistiken eingebunden sind – schon die damit verbundene IP-Adressübertragung macht eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung erforderlich. Ebenso genügt ein einziger Banner oder Affiliate-Link, um aus der Privat- in die Geschäftsmäßigkeit zu rutschen, womit zusätzlich das Impressum fällig wird. In der Praxis sind daher echte Privatseiten rar; wer ganz sicher gehen will, sollte selbst für kleine Hobby-Projekte zumindest eine kurze Anbieterkennzeichnung und einen Datenschutzhinweis vorhalten.
Im Impressum müssen stets Name bzw. Firmenbezeichnung, eine ladungsfähige Postanschrift und eine schnell erreichbare elektronische Kontaktmöglichkeit (meist E-Mail) erscheinen.
Je nach Unternehmensform kommen ergänzende Pflichtangaben hinzu – etwa Handelsregisternummer, Umsatzsteuer-ID oder die verantwortliche Person für journalistisch-redaktionelle Inhalte.
Die Datenschutzerklärung erläutert klar und verständlich, welche personenbezogenen Daten wozu verarbeitet werden, auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht, wie lange sie gespeichert bleiben, welche Cookies und Tracking-Tools eingesetzt werden und welche Betroffenenrechte Besucher*innen haben.
Fehlendes oder fehlerhaftes Impressum
Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbände, Bußgelder bis zu 50 000 € durch Aufsichtsbehörden
Fehlende Datenschutzerklärung / DSGVO-Verstoß
Abmahnungen + Bußgelder in individuell bemessener Höhe. 2024 wurden EU-weit Bußgelder von 1,22 Mrd. € verhängt; auch kleine Unternehmen zahlten oft 2 000 € und mehr.
Ein kleiner Handwerksbetrieb wurde im Herbst 2023 abgemahnt, weil auf seiner Website kein rechtssicheres Impressum hinterlegt war. Die beauftragte Kanzlei setzte einen Streitwert von 5.000 € an, was bei einer 1,3-fachen RVG-Gebühr zu Anwaltskosten in Höhe von 489,45 € führte. Quelle
Im Januar 2024 verhängte eine deutsche Datenschutzaufsichtsbehörde gegen ein kleines Dienstleistungsunternehmen ein Bußgeld von 5.000 €, weil es eine berechtigte Löschungsanfrage einer Privatperson schlicht ignoriert hatte und keine Löschung personenbezogener Kundendaten vornahm. Quelle
Ebenfalls aus dem Jahr 2023 stammt ein Fall, in dem ein Kleinstunternehmen ein Auskunftsbegehren nach Art. 15 DSGVO nicht beantwortete und hierfür von der zuständigen Aufsichtsbehörde mit einem Bußgeld von 15.000 € belegt wurde. Quelle
Geschäftsadresse statt Wohnanschrift
Nutzen Sie – sofern zulässig – eine virtuelle Geschäftsadresse, Coworking-Space oder P.O. Box (mit ladungsfähiger Zustellung).
Telefon als Weiterleitung
Online-Rufnummern oder VoIP-Dienste leiten Anrufe an Ihr Handy weiter, ohne Ihre private Nummer zu verraten.
Kontaktformular & E-Mail
Stellen Sie sicher, dass Anfragen wirklich ankommen und zeitnah beantwortet werden – Aufsichtsbehörden prüfen Erreichbarkeit.
Rollentrennung
Trennen Sie Rollen (z. B. Datenschutzbeauftragte*r) von Ihrer Person, um persönliche Daten auf ein Minimum zu reduzieren.
Aktualisieren
Prüfen Sie Impressum und Datenschutz alle zwölf Monate oder bei jedem neuen Plug-in.
Impressum und Datenschutz sind keine bürokratische Fußnote, sondern Vertrauensanker. Wer sie ignoriert, riskiert teure Abmahnungen und Imageschäden. Mit wenigen Best-Practice-Schritten lässt sich jedoch sowohl die rechtliche Pflicht als auch der Schutz der eigenen Privatsphäre elegant lösen. So bleibt mehr Zeit für das, was Webdesign wirklich spannend macht: starke Inhalte und überzeugende Nutzererlebnisse.